E- ID erst ab 1. Mai Pflicht
- huebnerannelie
- 20. Jan. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Da die Internetregestrierung noch nicht einwandfrei läuft, gilt bis 1. Mai eine Übergangspflicht, die besagt, dass bis zum 1. Mai lediglich ein Zettel auf die Drohne muss, auf dem die Adresse und Name des Piloten steht.

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